Expertenneuwahlen

Neuexperten/-innen werden jeweils nur bei Bedarf rektrutiert.

Bewerber reichen das vollständig ausgefüllte Formular Wahlvorschlag als Prüfungs-Experte, Kopien des Fähigkeitsausweis, Ausweise allfälliger Weiterbildungen, Nachweis Berufsbildnerkurs und Lebenslauf sind an den jeweilige/n Chefexperten/-in ein.

Diese/-r prüft den Wahlvorschlag zusammen mit der Prüfungkommission, falls der/die  Gesuchsteller/-in sich als Experte/-in eignet und vom Gremium gewählt wird, teilt der Chefexperte/-in dies dem/-r Gesuchsteller/-in mit. 

Per E-Mail erhält der/die Neuexperte/-in die Zugangsdaten von ZH-Services um sich im Kantonalen Abrechnungssystem zu registrieren.

Anschliessend meldet sich der/die Neuexperte/-in bei der EHB an einen Prüfungsexperten-Basiskurs an. Erst nach erfolgtem Kursbesuch kann der/die Experte/-in eingesetzt werden.